Das Betäubungsmittelgesetz

RK 06 - Neufassung des BtmG vom 1.2.1998 inkl. der 15. Änderungsverordnung vom 1.7.2001

o. J., 56 S., geheftet

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Welche Substanzen fallen unter das BtmG und schafft es dieses Gesetz, den Bürger vor sich selbst zu schützen? Welche Strafandrohungen betreffen Millionen von Bürgern, deren Einbildung ist, sie könnten Lebensweise und -form selbst gestalten? Wie sieht es mit dem Hanfanbau aus, und wie groß ist der Spielraum der Richter bei den illegalen Substanzen? Dieses Heft soll ein kleiner Wegweiser sein im Dschungel, und wird immer wieder aktualisiert, weil sich viele Bedingungen ständig ändern: Das BtmG in der Neufassung vom 1. Februar 1998 mit den Anlagen I bis III in der Fassung vom 19. Juni 2001, gültig ab 1. Juli 2001: Anlage I: nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel Anlage II: verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel Anlage III: verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel



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