Mein Verein, m. CD-ROM

Perfekt organisiert und erfolgreich geführt

Von Geckle, Gerhard

Haufe, 4., aktualis. u. erw. Aufl. 2005. 248 S., Kartoniert

ISBN: 978-3-448-08559-4

16,80 €

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Viele engagierte Bürger haben Interesse, einen Verein zu gründen oder in einem Verein mitzuarbeiten. Für den, der sich entscheidet, ein Ehrenamt zu übernehmen, bedeutet dieser Schritt, dass er Verantwortung trägt. Dieser Ratgeber informiert Sie über alle wichtigen Schritte von der Vereinsgründung an bis zur ersten Mitgliederversammlung. Er zeigt Ihnen Ihre Rechte und Pflichten als Vereinsmitglied und die wichtigsten Vorgänge im Vereinsalltag. Sie erfahren alles über Finanzierungsmöglichkeiten, rechtliche Grundlagen und den Umgang mit dem Finanzamt. Grundlagen des Vereinsrechts, Tücken der Vereinsbesteuerung, Musterlösungen für Ihre Vereinsorganisation vor Ort.

Wer darf an der Mitgliederversammlung teilnehmen? Eine heikle Frage, die eigentlich der Entscheidung der Mitgliederversammlung (Par. 32 Abs. 1 BGB) vorbehalten bleibt, ist, ob Nichtmitglieder von der Versammlung ausgeschlossen werden können oder nicht. Ist ein Versammlungsleiter tätig, kann dieser beantragen, dass die Mitgliederversammlung hierüber entscheidet. Soweit eine Satzung keine diesbezüglichen Regelungen enthält, gilt der Grundsatz, dass eine Mitgliederversammlung nicht öffentlich ist. Ein besonderes Recht auf Anwesenheit für Dritte besteht daher nicht, nicht einmal für einen Pressevertreter. Sie sollten allerdings nicht so weit gehen, für den Zutritt einen Mitgliederausweis oder sonstigen Berechtigungsnachweis zu verlangen. Denn eine Mitgliederversammlung hat natürlich immense Bedeutung in der Außenwirkung, für die Öffentlichkeitsarbeit etc. Falls, wie üblich, auch Gäste anwesend sein dürfen, haben diese allerdings kein besonderes Recht zu Wortmeldungen, es sei denn, dies wird zugelassen. An Abstimmungen dürfen sie erst recht nicht teilnehmen.

Gerhard Geckle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht in Freiburg, ist Autor vieler Fachbücher und Artikel.



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